Warum bei Rattenbefall in Frankfurt keine Kreisbehörde
Frankfurt am Main ist eine kreisfreie Stadt. Zwischen Bürger und Verwaltung liegt kein Landkreis, jede Zuständigkeit bei Rattenbefall bleibt bei der Stadt selbst.
Ein Grundstück in Bornheim, ein Hinterhof in Griesheim, ein Kellerabgang in Fechenheim: überall dort kann Rattenbefall auftreten. Die erste Frage lautet dann meist, welche Behörde zuständig ist. In vielen Regionen Deutschlands trennt ein Landkreis diese Frage in mehrere Zuständigkeiten auf.
Frankfurt am Main kennt diese Trennung nicht. Die Stadt ist kreisfrei, Ordnungsamt und Gesundheitsfragen laufen direkt über städtische Stellen. Wer in Sachsenhausen-Süd oder Preungesheim Rattenspuren findet, muss keinen Umweg über einen Kreis nehmen.
Was kreisfrei praktisch bedeutet
Fünf Punkte zeigen, wie sich die Struktur der kreisfreien Stadt auf den Alltag bei Rattenbefall auswirkt.
- Eine Stadt, eine ZuständigkeitOrdnungsamt der Stadt Frankfurt entscheidet über Gefahrenabwehr, ohne dass ein Kreis dazwischentritt oder mitentscheidet.
- Eigentümer bleibt verantwortlichDie Behörde überwacht und ordnet an, die eigentliche Bekämpfung organisiert der Grundstückseigentümer selbst.
- Gesundheitsamt liegt woandersHygienefragen laufen über das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises, getrennt von der städtischen Gefahrenabwehr.
- Lebensmittelbetriebe extra geregeltDas Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises prüft Betriebe, nicht das städtische Ordnungsamt.
- Artenschutz separat geprüftDie Untere Naturschutzbehörde des Kreises wird bei Fragen zum Artenschutz zuständig, etwa bei geschützten Arten in der Nähe.
- Fallaufnahme am TelefonSchädling, Ort und Dringlichkeit werden vor der Anfahrt eingeordnet.
- Termin nach AbspracheKurzfristige Termine sind möglich, abhängig von Lage und Befundlage.
- Alle StadtteileVom Bahnhofsviertel bis Kalbach-Riedberg wird ein Einsatz organisiert.
- Fachverfahren je ArtKammerjägerverfahren richtet sich nach Schädling, Objekt und Rechtslage.
Typische Irrtümer zur Zuständigkeit
Vier Annahmen führen in Frankfurt regelmäßig zu falschen Erwartungen an Behörden und Vermieter.
- Kreis für alles zuständig glaubenFrankfurt hat keinen übergeordneten Landkreis, städtische Ämter übernehmen die Aufgaben direkt selbst.
- Bekämpfung der Behörde erwartenDas Ordnungsamt ordnet Maßnahmen an, die tatsächliche Bekämpfung bleibt beim Grundstückseigentümer selbst.
- Mieter hält sich für zuständigBefall ist in der Regel Sache des Vermieters, der Mieter muss die Behandlung nur dulden.
- Meldung wird verzögertMieter müssen Befall unverzüglich anzeigen, sonst drohen später Nachteile bei der Kostenfrage.
Kreisfreiheit und ihre Folgen für die Zuständigkeit
Kreisfreie Städte übernehmen Aufgaben, die andernorts der Landkreis trägt. Für Rattenbefall auf privatem Grund bedeutet das: die Allgemeine Gefahrenabwehr im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt ist erste Anlaufstelle. Sie prüft Meldungen, ordnet Maßnahmen an und kontrolliert die Umsetzung auf dem betroffenen Grundstück.
Die Bekämpfung selbst bleibt Sache des Grundstückseigentümers, die Behörde handelt nicht anstelle des Eigentümers. Anders als bei kreisangehörigen Gemeinden entfällt die Zwischenstation Landratsamt vollständig. Für Stadtteile wie Höchst, Nied oder Zeilsheim gilt dieselbe städtische Zuständigkeit wie für die Innenstadt.
Aus dem Protokoll: früh fragen kostet weniger
Ein Anruf genügt — wir ordnen ein, was nötig ist.
Vorgehen bei Verdacht auf Rattenbefall
Vier Schritte helfen, den Fall geordnet anzugehen, von der ersten Beobachtung bis zur fachlichen Prüfung vor Ort.
- Spuren dokumentierenNagespuren, Kotspuren oder Laufwege notieren, möglichst mit Ort und Zeitpunkt der Beobachtung festhalten.
- Eigentümerpflicht prüfenKlären, ob das eigene Grundstück betroffen ist oder die Meldung an einen Vermieter gehört.
- Anruf bei unsBei uns melden, Fall schildern, Termin vereinbaren lassen, Fachkraft wird für die Prüfung vor Ort geschickt.
- Behördenkontakt bei BedarfBei größerem Befall oder Nachbarschaftsbezug das Ordnungsamt der Stadt zusätzlich informieren.
Mehr zum Thema auf der Leistungsseite Ratten — mit Verfahren, Ablauf und häufigen Fragen.
Bei Rattenbefall auf dem eigenen Grundstück ist die Allgemeine Gefahrenabwehr im Ordnungsamt der Stadt Hanau die zuständige Stelle; die Bekämpfung ist Sache des Grundstückseigentümers.
Der Blick nach vorn
Kreisfreiheit vereinfacht die Zuständigkeit, macht sie aber nicht bedeutungslos. Wer in Frankfurt Rattenbefall bemerkt, wendet sich an das städtische Ordnungsamt und bleibt gleichzeitig selbst in der Pflicht als Eigentümer oder meldender Mieter. Fachliche Einschätzung vor Ort klärt Ausmaß und Vorgehen zuverlässiger als jede Ferndiagnose, gerade bei unklaren Fällen in dicht bebauten Stadtteilen.
Wo wir unterwegs sind
Der Ratgeber gilt für ganz Frankfurt am Main. Auf den Seiten der Stadtteile steht, was dort durch Lage und Bebauung besonders häufig vorkommt.
- Gallus
- Niederrad
- Altstadt
- Bahnhofsviertel
- Bergen-Enkheim
- Berkersheim
- Bockenheim
- Bonames
- Bornheim
- Dornbusch
- Eckenheim
- Eschersheim
- Fechenheim
- Flughafen
- Frankfurter Berg
- Ginnheim
- Griesheim
- Gutleutviertel
- Harheim
- Hausen
- Heddernheim
- Höchst
- Industriehof
- Innenstadt
- Kalbach-Riedberg
- Nied
- Nieder-Erlenbach
- Nieder-Eschbach
- Niederursel
- Nordend
- Oberrad
- Ostend
- Praunheim
- Preungesheim
- Riederwald
- Rödelheim
- Sachsenhausen-Nord
- Sachsenhausen-Süd
- Schwanheim
- Seckbach
- Sindlingen
- Sossenheim
- Unterliederbach
- Westend-Nord
- Westend-Süd
- Zeilsheim
Oft gefragt
Welche Behörde ist bei Rattenbefall in Frankfurt zuständig?
Die Allgemeine Gefahrenabwehr im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt ist zuständig, sofern das eigene Grundstück betroffen ist und keine Lebensmittelbetriebe im Spiel sind.
Warum gibt es in Frankfurt keinen Landkreis dazwischen?
Frankfurt ist eine kreisfreie Stadt, städtische Ämter übernehmen deshalb Aufgaben, die andernorts der Landkreis trägt.
Muss der Vermieter die Rattenbekämpfung zahlen?
Befall gilt in der Regel als Sache des Vermieters, der Mieter muss ihn unverzüglich anzeigen und die Behandlung dulden.
Was tun bei Rattenbefall in Stadtteilen wie Nied oder Fechenheim?
Bei uns melden, Fall schildern lassen, Termin vereinbaren und Fachkraft für die Prüfung vor Ort schicken lassen.
Anfrage schicken
Wir rufen zurück und ordnen den Fall ein. Wer den Termin übernimmt, nennen wir im Gespräch und schriftlich vor dem Termin.


