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Frankfurt am Main — 68 Stadtteile, zwölf Schädlingsthemen Anruf: Fall wird direkt eingeordnet Formular: rund um die Uhr
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Behörden & Meldewege

Zuständige Stelle finden, dann Kammerjäger organisieren

Ein Befall wirft sofort die Frage auf, wer zuständig ist. Diese Seite ordnet Fälle den richtigen Stellen zu und zeigt, was danach passiert.

Behörden und Meldewege bei Schädlingsbefall in Frankfurt am Main
  • Fallaufnahme am TelefonSchädling, Ort und Dringlichkeit werden vor der Anfahrt eingeordnet.
  • Termin nach AbspracheKurzfristige Termine sind möglich, abhängig von Lage und Befundlage.
  • Alle StadtteileVom Bahnhofsviertel bis Kalbach-Riedberg wird ein Einsatz organisiert.
  • Fachverfahren je ArtKammerjägerverfahren richtet sich nach Schädling, Objekt und Rechtslage.

Warum Behörden bei Schädlingen überhaupt eine Rolle spielen

Ein Befall betrifft selten nur die eigene Wohnung. Ratten, Kakerlaken oder geschützte Arten berühren Infektionsschutz, Baurecht oder Artenschutz, also Aufgaben, für die Behörden Verantwortung tragen. Die Bekämpfung selbst bleibt trotzdem Sache des Eigentümers oder Betreibers.

Frankfurt am Main ist Sonderstatusstadt, ein Teil der Aufgaben liegt bei der Stadt, ein Teil beim Kreis. Genau diese Aufteilung führt häufig zur falschen ersten Anlaufstelle. Wer die Zuordnung vorab kennt, spart einen Anruf und kommt schneller zur eigentlichen Behandlung.

Welche Stelle bei welchem Fall zuständig ist

Fünf typische Situationen zeigen, wohin sich Betroffene wenden und welche Reaktion sie erwarten dürfen.

Ratten auf dem Grundstück

Rattenbefall auf privaten Grundstücken meldet man dem Ordnungsamt der Stadt, Bereich Allgemeine Gefahrenabwehr. Die Stelle bewertet die Gefährdungslage und kann Maßnahmen anordnen. Die Bekämpfung selbst organisiert der Eigentümer, meist über eine Fachkraft.

Befall in der Mietwohnung

Schädlingsbefall in einer Mietwohnung ist zunächst Sache des Vermieters. Der Mieter zeigt den Befall unverzüglich an und duldet die anschließende Behandlung. Bei hygienischen Fragen oder Unsicherheit über den Umgang berät das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises.

Befall im Lebensmittelbetrieb

In Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei oder Handel prüft die Lebensmittelüberwachung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Nach einer Beanstandung folgen Auflagen, meist ein Nachweis über die Bekämpfung und ein laufendes Monitoring. Der Betrieb muss die Umsetzung dokumentieren.

Hornissen- oder Wildbienennest

Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz, eine Entfernung braucht eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum. Ohne diese Genehmigung darf ein Nest nicht beseitigt werden.

Marder, Waschbär, Fledermaus

Marder und Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, Fledermäuse im Gebäude fallen unter Artenschutzrecht. Bei Fledermausfragen ist ebenfalls die Untere Naturschutzbehörde die richtige Adresse. Vor jeder Maßnahme klärt sich, ob eine geschützte Art betroffen ist.

Adressen

Die zuständigen Stellen im Überblick

Frankfurt am Main ist kreisfrei: alle Zuständigkeiten liegen bei der Stadt, ein Teil beim Main-Kinzig-Kreis.

Stadt Hanau, Ordnungsamt

Allgemeines Ordnungswesen und Gefahrenabwehr

AnschriftSteinheimer Straße 1b, 63450 Hanau
  • Rattenbefall auf privaten Grundstücken
  • allgemeine Gefahrenabwehr und Infektionsschutzgesetz
  • Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Persönliche Vorsprache nur mit Termin.

Stadt Hanau, Gewerbewesen

im Ordnungsamt

AnschriftSteinheimer Straße 1b, 63450 Hanau
  • Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
  • Gaststättenrecht
  • Marktaufsicht

Main-Kinzig-Kreis, Gesundheitsamt

Hygiene und Infektionsschutz

AnschriftBarbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen
  • hygienische Fragen bei Befall in Wohnungen und Einrichtungen
  • Infektionsschutz
  • Belehrungen nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz

Standort in Hanau: Haus der Gesundheit, Willy-Brandt-Straße 23, 63450 Hanau.

Main-Kinzig-Kreis, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung

AnschriftBarbarossastraße 16–24, 63571 Gelnhausen
  • Schädlingsbefall in Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien und Handel
  • Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben
  • Auflagen nach einer Beanstandung

Überwiegend im Außendienst, telefonische Terminvereinbarung.

Main-Kinzig-Kreis, Untere Naturschutzbehörde

Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum

AnschriftBarbarossastraße 16–24, 63571 Gelnhausen
  • Ausnahmegenehmigung für Hornissen- und Wildbienennester
  • Artenschutzrecht bei geschützten Arten
  • Fragen zu Fledermäusen im Gebäude

Anfragen per E-Mail; eine direkte Durchwahl nennt der Kreis auf seinen Seiten nicht.

Angaben nach den Auskünften der Ämter, Stand 2. September 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst.

Unklar, wer zuständig ist?

Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, welche Stelle Sie brauchen und was sie von Ihnen erwartet.

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Wer im Ablauf welche Rolle trägt

Vier Rollen tauchen in fast jedem Fall auf, ihre Aufgaben unterscheiden sich deutlich voneinander.

  • Eigentümer oder BetreiberOrganisiert die Bekämpfung, trägt die Verantwortung für das Grundstück oder den Betrieb. Behörden ordnen an, führen die Maßnahme aber nicht selbst durch.
  • MieterZeigt einen Befall unverzüglich dem Vermieter an und duldet die vereinbarte Behandlung. Eigenständiges Handeln ohne Abstimmung kann die Ansprüche gegenüber dem Vermieter gefährden.
  • Ordnungsamt der StadtZuständig für Rattenbefall auf privaten Grundstücken, allgemeine Gefahrenabwehr und Gewerbeangelegenheiten. Bewertet die Lage und kann bei Gefahr Maßnahmen verlangen.
  • Fachbehörden des KreisesGesundheitsamt, Lebensmittelüberwachung und Untere Naturschutzbehörde decken Hygiene, Betriebe und Artenschutz ab. Jede Stelle prüft nur ihr eigenes Fachgebiet.

Was für den Termin vorbereitet sein sollte

Ein vollständiges Bild beschleunigt jede Einschätzung, unabhängig davon, welche Stelle am Ende zuständig ist.

  • Fotos vom BefallBilder von Tieren, Nestern oder Schäden zeigen Ausmaß und Art des Befalls auf einen Blick.
  • Zeitpunkt und VerlaufNotizen zu erstem Auftreten und Häufigkeit helfen bei der Einschätzung, ob akuter Handlungsbedarf besteht.
  • Mietvertrag oder BetriebsunterlagenBei Mietwohnungen oder Betrieben klärt der Vertrag, wer für Meldung und Kosten verantwortlich ist.
  • Bisherige KorrespondenzSchriftverkehr mit Vermieter, Nachbarn oder Behörde zeigt, ob der Fall bereits bekannt ist.
Ablauf

Wie es nach dem Anruf weitergeht

Der Weg von der Meldung bis zur Fachkraft folgt einem festen Muster, unabhängig von der Art des Befalls.

  1. Anruf und FallschilderungDer Anruf bei uns klärt Art des Befalls, Ort und Dringlichkeit. Diese Angaben entscheiden über die weiteren Schritte.
  2. Einschätzung der LageAnhand der Schilderung wird geprüft, ob eine Fachkraft direkt sinnvoll ist oder zuerst eine Behörde einbezogen werden muss.
  3. TerminvereinbarungEin Termin wird abgestimmt, passend zur Dringlichkeit und zur Verfügbarkeit vor Ort. Zugang zum Objekt sollte gesichert sein.
  4. Fachkraft vor OrtEine Fachkraft wird geschickt, prüft die Situation vor Ort und leitet die passende Behandlung ein.
FAQ

Oft gefragt

Wer ist bei Rattenbefall im eigenen Garten zuständig?

Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt, Bereich Allgemeine Gefahrenabwehr. Die Bekämpfung selbst organisiert der Grundstückseigentümer, meist über eine Fachkraft, die Behörde beaufsichtigt nur.

Muss ein Mieter einen Befall selbst behandeln lassen?

Nein, die Behandlung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Der Mieter zeigt den Befall unverzüglich an und duldet die anschließende Maßnahme.

Darf ein Hornissennest einfach entfernt werden?

Nein, Hornissen sind geschützt. Eine Entfernung braucht eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum.

Was passiert bei Befall in einem Lebensmittelbetrieb?

Die Lebensmittelüberwachung des Kreises prüft die Lage und erteilt Auflagen. Meist verlangt sie einen Nachweis über die Bekämpfung und ein laufendes Monitoring im Betrieb.

Wer kümmert sich um Fledermäuse im Gebäude?

Fledermäuse unterliegen dem Artenschutzrecht. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde, die klärt, welche Maßnahmen ohne Verstoß gegen den Artenschutz möglich sind.

Anfrage schicken

Wir rufen zurück und ordnen den Fall ein. Wer den Termin übernimmt, nennen wir im Gespräch und schriftlich vor dem Termin.

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